AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1  Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Ausbildungen, Kurse, Einzelunterricht, Seminare und Veranstaltungen, Berichte sowie sonstige Dienstleistungen und Verkaufsgeschäfte, die zwischen dem Unternehmen Kornelia Becker-Oberender und Erwin Oberender, nachfolgend „Yogaschule-Gieleroth“ genannt,  handelnd unter der Bezeichnung “Yogaschule Gieleroth“, Yogalehrer Erwin Oberender  und “Yogalehrerin BDY/EYU Kornelia Becker-Oberender“ und ihren Seminar- und Kursteilnehmern, nachfolgend „SchülerInnen“ genannt, zustande kommen.

Das Erbringen jedweder Leistung durch die Yogaschule Gieleroth  erfolgt unter ausschließlicher Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche die SchülerInnen mit ihrer Buchung anerkennen. Gegenbestätigungen eines Schülers unter Hinweis auf dessen eigene Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Yogaschule Gieleroth.

§ 2  Anmeldung  / Vertragsschluss    

Die Anmeldung zu Einzelstundenterminen, Ausbildungen, Kursen, Seminaren und Veranstaltungen sowie die Bestellung von Berichten oder Arbeitsmaterialien können  nur schriftlich, z.B. per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Die Anmeldung / Bestellung ist verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Auftrags- oder Teilnahmebestätigung durch die Yogaschule-Gieleroth zustande, welcher der Schüler innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang widersprechen kann, sofern mit der Leistungserbringung noch nicht begonnen wurde. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme.

Ausgenommen hiervon sind telefonisch vereinbarte Einzelstundentermine; diese werden mündlich vereinbart und sind auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung durch die Yogaschule Gieleroth für beide Seiten verbindlich.

2.1 Teilnahmevoraussetzungen bei Kursen:  Die unter den einzelnen Kursen angegebenen Teilnahmevoraussetzungen sind verbindlich und müssen auf jeden Fall eingehalten werden.

2.2 Unsere Bitte: Melden Sie sich frühzeitig an. Das sichert nicht nur Ihren Kursplatz, sondern ermöglicht uns eine bessere Organisation, speziell im Hinblick auf eventuelle Kursabsagen auf Grund zu geringer Teilnehmerzahl.

§ 3  Zahlungsmodalitäten

Nach Buchung einer Ausbildungseinheit, eines Seminars, eines Kurses oder einer Veranstaltung erhalten die SchülerInnen eine Buchungsbestätigung und Rechnung. Ihre Anmeldung ist wirksam nach Erhalt unserer Anmeldebestätigung/Rechnung. Sollte ein Kurs belegt sein, werden Sie in eine Warteliste eingetragen. (Hinweis: Anmeldungen gelten nur für das angegebene Datum, nicht für gleichnamige Kurse späteren Datums, außer Sie haben einen Ersatztermin angegeben.)

3.1 Bitte beachten Sie: Anmeldungen werden nur bearbeitet, wenn sie schriftlich bei uns eingegangen sind. Die Zahlung ist laut unseren u.g. Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Dies sichert Ihnen Ihren Kursplatz und hilft uns, die Kurse entsprechend zu organisieren. Wir danken für Ihr Verständnis.

3.2 Zahlungsziel:  Die Kursgebühr wird 2 Wochen vor Kursbeginn zur Zahlung fällig, falls keine anderen Zahlungsmodalitäten auf der Rechnung angegeben werden. Die Kursgebühr beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer. Bei einer Erhöhung des derzeitigen Steuersatzes wird der Kursteilnehmer entsprechend § 29 UStG belastet.

Die KiJuYoga- Ausbildungs-Leistungen erfolgen im Einzelunterricht und sind umsatzsteuerfrei im Sinne von § 4 Nr. 21 Buchstabe a) bb) UStG. Die bei Buchung einer Ausbildung zugehörige Bearbeitungs- und Zertifizierungsgebühr in Höhe von 150 Euro ist  auf jeden Fall zu zahlen – auch bei Abbruch der Ausbildung.

Das Abschließen individueller Teilzahlungsvereinbarungen im Rahmen einer Ausbildungs-Leistung ist grundsätzlich möglich zzgl. 2 % der Rechnungssumme als Bearbeitungsgebühr. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, hat die Yogaschule Gieleroth  ohne weitere Mahnung Anspruch auf Verzugszinsen i.H. v. 2 %. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens.

Sofern Ausbildungs-, Kurs oder Seminargebühren oder Einzelstundenkosten ganz oder teilweise von dem Land NRW oder anderen Leistungsträgern übernommen werden, erfolgt die Abrechnung nach separater Vereinbarung.

§ 4   Stornierung / Stornogebühren / Umbuchung  

Die Anmeldung ist verbindlich. Sie kann nur nach Absprache mit der Yogaschule-Gieleroth unter folgenden Rücktrittsbedingungen zurückgenommen werden:

Ihre Anmeldung kann von Ihnen nur schriftlich storniert werden. Die Stornierung oder Umbuchung einer Ausbildung, einer Seminar-, Kurs oder Veranstaltungsteilnahme ist in der Zeit von bis zu 4 Wochen vor Beginn der Leistungserbringung mit einer Bearbeitungsgebühr von 30 Euro bei Einzelveranstaltungen oder Kursteilnahme und 150 Euro bei Buchung der KiJuYoga-Ausbildung (nach der ersten Doppelstunde) möglich, falls keine anderen Stornierungsbedingungen auf der Rechnung aufgeführt werden.

Bis 14 Tage vor Beginn der Leistungserbringung wird eine Storno- Gebühr von 25% des Preises der Leistung erhoben; bei späterer Absage (weniger als 14 Tage bis Kursbeginn) ist die Kursgebühr in voller Höhe zu zahlen, bzw. kann diese nicht mehr zurückerstattet werden .(Dazu zählt auch unentschuldigtes Fernbleiben). Für die Zahlung des Leistungspreises ist der Zeitpunkt des von uns bestätigten Zugangs der Rücktrittserklärung in der Yogaschule Gieleroth maßgeblich. Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen.

Einzelstundentermine können in der Zeit von bis zu 3 Tagen vor dem Termin kostenfrei verlegt oder abgesagt werden. Nach diesem Zeitpunkt ist seitens des Schülers eine Storno – Gebühr von 100% des Stundenhonorars (immer auf 60 Min. bezogen- bei KiJuYogaausbildung wird die Storno-Gebühr auf eine Doppelstunde angerechnet) zu entrichten, sofern die Absage nicht aus nachgewiesenem (bescheinigten), wichtigem Grund (Krankheit, Todesfall z.B.) erfolgte.

§ 5  Leistungsumfang 

Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem Vertrag zwischen der Yogaschule-Gieleroth und dem Schüler. Grundlage sind in aller Regel die Kursinhalte. Die angebotenen Ausbildungen, Kurse, Seminare und Veranstaltungen sind von der Yogaschule-Gieleroth nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet worden. Jeder Schüler ist aufgefordert, vor Antritt der Ausbildungen, Kurse, Seminare und Veranstaltungen bei gesundheitlichen Bedenken einen Facharzt aufzusuchen. Sofern der Schüler  unter körperlichen oder geistigen Erkrankungen leidet, sind diese der Yogaschule -Gieleroth vor Kursbeginn mitzuteilen, damit die Yogaschule-Gieleroth den Schüler vor Schäden bewahren kann.

5.1 Sofern derSchüler einzelne Leistungen der Ausbildung, des Kurses, des Seminars oder der Veranstaltung nicht in Anspruch nimmt, ist dennoch die gesamte Gebühr zahlbar. Ausnahmen hiervon sind Fälle höherer Gewalt.

§ 6  Änderungsvorbehalt / Absage durch die Yogaschule-Gieleroth

Art und Umfang der von der Yogaschule-Gieleroth erbrachten Leistungen gehen aus den jeweiligen detaillierten Beschreibungen hervor. Die Yogaschule-Gieleroth behält sich Änderungen im Ablauf oder hinsichtlich des Inhalts der Leistungen vor, falls diese zu einer Verbesserung der Leistung führen oder aus unvorhersehbaren Gründen erforderlich werden. Bei Absage einer Leistung durch die Yogaschule-Gieleroth, z.B. durch unvorhersehbare Umstände, sofern die Durchführung nicht zumutbar ist, das Buchungsaufkommen zu gering ist oder höhere Gewalt, haben die Schüler einen Anspruch auf Umbuchung oder wahlweise auf umgehende Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen für die abgesagte Leistung zu 100%. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 7 Ausbildung „KiJuYoga LehrerIn“ in der Yogaschule-Gieleroth

Nach erfolgreichem Abschluss der Basis Ausbildung KiJuYoga und Zahlung einer Zertifizierungsgebühr von 150 Euro erhalten die SchülerInnen ein Zertifikat, welches Ihnen die  Teilnahme an der „KiJuYoga Basis-Ausbildung“ bescheinigt, sofern sie im Verlauf der KiJuYoga Basis-Ausbildung nachgewiesen haben, dass sie über die notwendigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen verfügen, um Yoga mit Kindern und Jugendlichen in Kursen und Workshops umzusetzen . Ein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines solchen Zertifikats besteht nicht.

Nach Absolvieren der KiJuYoga-Basisausbildung, einer schriftlichen Ausarbeitung zum Thema Kinder und Jugendliche im Yoga sowie nachgewiesene Durchführung von mindestens 8 Yoga-Kursen (zu je mindestens 8 Einheiten) mit Kindern und oder Jugendlichen mit begleiteter Supvervision durch die Ausbildungsleitung Kornelia Becker-Oberender (mindestens pro Kurs 2 Supervisionen) und einer schriftliche Abschlussarbeit  erhalten die SchülerInnen ein Zeugnis und Zertifikat, welches sie als „KiJuYoga-LehrerIn“ ausweist. Ein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines solchen Zertifikats besteht nicht.

§ 8 Seminarwiederholung

Ein Seminar /Workshop kann auf Wunsch wiederholt werden unter Ansatz von 50% der zum Zeitpunkt der Seminarwiederholung geltenden Seminargebühren und unter der Voraussetzung, dass Plätze frei sind. Ein Rechtsanspruch auf eine Seminarwiederholung besteht nicht.

§ 9 Kursinhalte, Kurstitel , Skripte

Die Kursinhalte, insbesondere Lehrmethoden, die Kurstitel und die Kursunterlagen, insbesondere Skripten, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung vervielfältigt oder für die Abhaltung von Veranstaltungen verwendet werden. Das Lehren der Inhalte bedarf einer Lehrerlaubnis durch die Urheber.

§ 10  Haftung / Haftungsausschluss

Jeder Schüler ist während des Kurses für das, was er tut, bekommt, gibt und erfährt, selbst verantwortlich. Die Yogaschule-Gieleroth und ihre SchülerInnen schließen jegliche Haftungsansprüche wechselseitig aus mit Ausnahme solcher Haftungsansprüche, die aus Schäden resultieren, welche durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Eine darüber hinausgehende Haftung – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen.

10.1 Wichtiger Hinweis: Unsere Seminar- und Skriptinhalte dienen nicht dazu, Diagnosen, Behandlungen oder Therapieempfehlungen zu geben. Die Inhalte sind kein Ersatz für eine medizinische oder psychologische Behandlung und stellen auch keine Empfehlung dar, eine solche Behandlung zu unterlassen oder abzubrechen. Auch wenn es so scheinen sollte, als ob durch die Teilnahme an einem Seminar oder Kurs eine Verbesserung eintritt, ist das nicht als Hinweis zu werten, dass eine medizinische Behandlung unnötig ist. Wir weisen darauf hin, dass es ausschließlich Berufsgruppen mit Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde vorbehalten ist, Diagnosen zu stellen, Medikamente zu verordnen sowie Krankheiten zu behandeln.

§ 11 Erklärung der Sektenfreiheit

Yogaschule-Gieleroth, Kornelia Becker-Oberender und Erwin Oberender erklären hiermit verbindlich, dass sie keiner Religionsgemeinschaft, politischer Gruppierung oder Sekte angehören oder deren Gedankengut verbreiten.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so besteht zwischen den SchülerInnen und der Yogaschule-Gieleroth Einigkeit darüber, dass diese Bestimmung durch eine solche ersetzt werden soll, die wirksam ist und die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich möglichst nahe kommt. Von der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 13  Gerichtsstand 

13.1 Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für SchülerInnen aus dem In- und Ausland.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.

§ 14  Sonstige Nebenbestimmungen

14.1 Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

14.2 Der Schüler ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

14.3 Preisänderungen: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, unter Umständen Einzelstunden-, Kurs- und Seminarpreisänderungen vorzunehmen. Dies betrifft vor allem alle Veranstaltungen ab dem nächsten Kursprogramm.